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   LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09   

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https://dejure.org/2010,9840
LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09 (https://dejure.org/2010,9840)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09 (https://dejure.org/2010,9840)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 9 Sa 1261/09 (https://dejure.org/2010,9840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der Betriebsrente bei ablösender Versorgungsordnung; Auslegung arbeitsvertraglicher Verweisungsklausel; Begrenzung der Versorgung auf Kaufkrafterhaltung; Unwirksame Ablösung der Tariflohnbindung durch prozentuale Steigerung; Unberechtigter Verwirkungseinwand ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Betriebsrente bei ablösender Versorgungsordnung; Auslegung arbeitsvertraglicher Verweisungsklausel; Begrenzung der Versorgung auf Kaufkrafterhaltung; unwirksame Ablösung der Tariflohnbindung durch prozentuale Steigerung; unberechtigter Verwirkungseinwand ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    Je stärker in Besitzstände eingegriffen wird, desto schwerwiegender müssen die sachlichen Rechtfertigungsgründe für diesen Eingriff sein (BAG 16.07.1996 - 3 AZR 398/95 NZA 1997, 533, 334).

    Ein solcher Eingriff, bei dem sich auch nach der Neuregelung unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des beklagten Unternehmens die Versorgung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten erhöht, ist regelmäßig bereits dann gerechtfertigt und rechtswirksam, wenn es für ihn sachlich nachvollziehbare und Willkür ausschließende Gründe gibt BAG 16.07.1996 - 3 AZR 398/95 NZA 1997, 533, 334, 335 zu II. 2.d) der Gründe).

    Die Betriebsparteien konnten in diese absehbare Entwicklung eingreifen und die Anpassung auf eine Erhaltung der Kaufkraft beschränken (vgl. zu einem im Kern vergleichbaren Fall BAG 16.07.1996 - 3 AZR 398/95 - NZA 1997, 333, 335).

    Eine Versorgungslücke entstand aufgrund der Neuregelung nicht (BAG 16.07.1996 - 3 AZR 398/95 - NZA 1997, 333, 335).

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    Ausgehend von der durchschnittlichen Lebenserwartung nach Eintritt eines Versorgungsfalls erscheine ein Referenzzeitraum von 20 Kalenderjahren sachgerecht (BAG 11.03.2008 - 3 AZR 358/06).

    Diese wäre, wie anhand der vorstehend geschilderten Grundsätze des BAG (BAG 11.03.2008 - 3 AZR 358/06) dargelegt wurde, anhand der Steigerungsraten der letzten 20 Jahre auszustatten, und zwar unter Geltung des GVW 93 unter Zugrundelegung dessen Anpassungsregelung.

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    Weder die dem § 16 BetrAVG zu entnehmende Befriedungsfunktion noch der Grundsatz der Verwirkung (§ 242 BGB) liefern eine tragfähige Grundlage dafür, nur die geltend gemachten Fehler zu berücksichtigen (BAG 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - NZA-RR 2008, 198, 200).

    Diese Rechtsgrundsätze wendet das Bundesarbeitsgericht auch auf die Anpassungsprüfung anhand von sich an § 16 BetrAVG anlehnenden Versorgungsordnungen an (BAG 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - NZA-RR 2008, 198, 200 Rn. 19).

  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts

    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    Die Betriebsparteien konnten in diese absehbare Entwicklung eingreifen und die Anpassung auf eine Erhaltung der Kaufkraft beschränken (vgl. zu einem im Kern vergleichbaren Fall BAG 16.07.1996 - 3 AZR 398/95 - NZA 1997, 333, 335).

    Eine Versorgungslücke entstand aufgrund der Neuregelung nicht (BAG 16.07.1996 - 3 AZR 398/95 - NZA 1997, 333, 335).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    Der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung erlischt (BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 02.09.2008 - 4 Sa 438/08

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Ein-Prozent-Anpassung;

    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    dd) Es kann danach dahingestellt bleiben, ob der zeitliche Anwendungsbereich des § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG für die Anpassungsregel des § 2 GBV 2006 bereits durch die Übergangsvorschrift des § 30 c Abs. 1 BetrAVG nicht gegeben ist, wie die Landesarbeitsgerichte Hamm mit Urteilen vom 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 und vom 24.04.2009 - 9 Sa 1651/08 und Düsseldorf vom 22.10.2009 - 5 Sa 535/09 für die Anpassung laufender Leistungen aufgrund von Zusagen vor dem 01.01.1991 entschieden haben.
  • LAG Hamm, 24.02.2009 - 9 Sa 1651/08
    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    dd) Es kann danach dahingestellt bleiben, ob der zeitliche Anwendungsbereich des § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG für die Anpassungsregel des § 2 GBV 2006 bereits durch die Übergangsvorschrift des § 30 c Abs. 1 BetrAVG nicht gegeben ist, wie die Landesarbeitsgerichte Hamm mit Urteilen vom 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 und vom 24.04.2009 - 9 Sa 1651/08 und Düsseldorf vom 22.10.2009 - 5 Sa 535/09 für die Anpassung laufender Leistungen aufgrund von Zusagen vor dem 01.01.1991 entschieden haben.
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    Mit der Verwirkung wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen (BAG 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 - DB 2001, 1833, 1834).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2009 - 5 Sa 535/09

    Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch

    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    dd) Es kann danach dahingestellt bleiben, ob der zeitliche Anwendungsbereich des § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG für die Anpassungsregel des § 2 GBV 2006 bereits durch die Übergangsvorschrift des § 30 c Abs. 1 BetrAVG nicht gegeben ist, wie die Landesarbeitsgerichte Hamm mit Urteilen vom 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 und vom 24.04.2009 - 9 Sa 1651/08 und Düsseldorf vom 22.10.2009 - 5 Sa 535/09 für die Anpassung laufender Leistungen aufgrund von Zusagen vor dem 01.01.1991 entschieden haben.
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
    aa) Gemäß §§ 133 157 BGB ist bei einer Willenserklärung der wirkliche Wille der Parteien zu erforschen und unter Berücksichtigung der Begleitumstände zu ermitteln, welchen Willen der Erklärende bei der Erklärung gehabt hat und wie der Empfänger sie verstanden hat oder nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BAG 06.09.1990 - 6 AZR 612/88 - AP § 2 BAT SR 2 l Nr. 1 zu II. 1. der Gründe; BGH 12.03.1992 - IX ZR 141/91 zu II. 1. a) der Gründe - NJW 1992, 1446).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 612/88

    Vertraglicher Tarifvorbehalt - tarifliche Besitzstands-Klausel

  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99

    Ruhegeldanpassung - Essener Verband

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Juni 2010 - 9 Sa 1261/09 - werden zurückgewiesen.
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